Wie bestelle ich bei AudioAhead?
Du findest viele unserer Stücke in anderen Librarys wie z.B. Soundtaxi, Audiosparx oder Proud Music. Du kannst aber auch direkt in unserem Shop eine Nutzungslizenz erwerben. Unsere Preise findest du HIER auf unserer Webseite. Die Lizenzen und Preise sind je nach Einsatzzweck gestaffelt. Nach dem Kauf und der Bezahlung erhältst Du automatisch eine Bestätigungsmail mit dem Wave-File-Download sowie 1-2 Werktage später die Rechnung und die Nutzungserlaubnis samt Freistellung von Verwertungsgesellschaften und unseren aktuellen AGB. Die Nutzungserlaubnis inklusive Freistellung von Verwertungsgesellschaften berechtigt Dich zur offiziellen Nutzung des Stücks in dem Projekt, das Du beim Erwerb angegeben hast.
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich?
Wir akzeptieren die Bezahlung per PayPal, Apple Pay, Google Pay, Kredit-/Debitkarte, Sofortbezahlung und Giropay.
Was ist im Kauf enthalten?
Du kaufst nicht das eigentliche Musikstück, sondern eine Lizenz, die Dir das Recht einräumt, dieses Musikstück im Rahmen eines bestimmten Projekts, das Du während des Bestellvorgangs angibst, privat bzw. kommerziell zu nutzen. Somit enthält der Kauf in erster Linie die Nutzungserlaubnis samt Freistellung von Verwertungsgesellschaften. Das Musikstück selbst bekommst du von uns in CD-Qualität (WAV / 44,1kHz / 16Bit) als Download.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Nein. Laut deutschem Gesetz steht dem Kunden bei einem Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte via Download/Stream zwar ein Widerrufsrecht zu (vgl. § 356 Abs. 5 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html). Da dieses 14-tägige Widerrufsrecht in der Praxis jedoch bedeuten würde, dass wir die Nutzungserlaubnis samt Freistellung von Verwertungsgesellschaften erst 14 Tage nach dem Kaufabschluss ausstellen könnten, da sonst eine missbräuchliche Nutzung für uns nicht kontrollierbar wäre, haben wir uns entschieden, die ebenfalls mögliche Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen (vgl. § 356 Abs. 5 BGB), um unseren Kunden die schnellstmögliche Nutzung einräumen zu können. Das heißt, bei einer Bestellung über AudioAhead erlischt das Widerrufsrecht, da Du ausdrücklich zustimmen musst, dass wir mit der Ausführung des Vertrags noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mehr dazu findest Du in unseren AGB.
Wie rechtssicher sind die Lizenzen?
Unsere Lizenzen sind 100% rechtssicher, denn alle unsere Verträge wurden anwaltlich geprüft. Wenn Du bei uns ein Musikstück lizenziert hast, erhältst Du nach Zahlungseingang die Nutzungserlaubnis und Freistellung von Verwertungsgesellschaften mit allen Vereinbarungen. Zu jedem Musikstück ist der jeweilige Artist bzw. Komponist aufgeführt, mit dem wir einen Vertrag abgeschlossen haben.
Wie lange gilt meine Lizenz?
Bis auf zeitlich beschränkte Lizenzen, die entsprechend vermerkt sind, sind alle Lizenzen zeitlich unbegrenzt. Bei Auftragskompositionen wird jedes Mal eine individuelle Nutzungserlaubnis samt Freistellung von Verwertungsgesellschaften ausgehandelt.
Ich habe eine Lizenz erworben. Darf ich nun auch alle Versionen des entsprechenden Musikstücks verwenden?
Ja. Sofern es zu einem Musikstück Versionen gibt, darfst Du alle diese Versionen nutzen. Dies können z.B. Versionen wie Underscore, 60-, 30- oder 15-Sekünder bzw. Remixe sein. Allerdings nur innerhalb des Projekts, welches Du beim Kauf angegeben hast, und nicht in anderen Projekten. Ob es zu einem Musikstück Versionen gibt, siehst Du in der Musiksuche, denn sie erscheinen immer untereinander. Wenn Du eine Version in den Warenkorb legst, erkennt das unser System und Du erwirbst automatisch die Lizenz für den Hauptsong samt allen Versionen. Dies gilt auch für neue Versionen, falls wir dem Musikstück nach Deinem Lizenzkauf noch Versionen hinzufügen sollten.
Bin ich befugt, Titel an Dritte weiter zu lizenzieren?
Nein, eine Lizenz gilt nur für den jeweiligen Lizenznehmer. Du kaufst nicht das eigentliche Musikstück, sondern eine Lizenz, die Dir das Recht einräumt, dieses Musikstück im Rahmen eines bestimmten Projekts, das Du während des Kaufvorgangs angibst, kommerziell zu nutzen. Du wirst also nicht Eigentümer des Musikstücks. Daher ist es untersagt, über uns lizenzierte Musikstücke an andere Medienvertreter, Libraries oder Endkonsumenten weiterzugeben. Im Zweifelsfall: Die erlaubten Einsatzzwecke sind in der Nutzungserlaubnis vermerkt.
Kann ich ein Musikstück für mehrere Projekte verwenden?
Nein, bei einer Einzellizenzierung eines Musikstücks ist das nicht möglich. Hierbei gilt: Für jedes weitere Projekt muss das Musikstück neu lizenziert werden. Was genau erlaubt ist, steht in unseren Lizenzbestimmungen.
Wenn Dir ein Song aus unserem Programm gefällt, können wir Dir auch einen ähnlich klingenden Song komponieren oder ein bestehendes Musikstück individuell an Dein Projekt anpassen. Alternativ ist auch die Komposition eines komplett neuer Songs möglich. Wir haben erfahrene Komponisten im Team, die schnell und kompetent arbeiten. Du kannst uns über das Kontaktformular eine Anfrage mit Deinen genauen Vorstellungen schicken. Anhand dieser Angaben werden wir Dir ein Angebot erstellen.
Was muss ich in Bezug auf die GEMA beachten, wenn ich Musikstücke bei Euch lizenziere?
Grundsätzlich bist Du bei jeder kommerziellen Nutzung von Musik (ob bei der Verwendung in Filmen, öffentlicher Beschallung, auf Webseiten oder Vervielfältigung von Tonträgern) verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden. Wenn Du GEMA-pflichtige Musik nutzt, musst Du dafür eine Gebühr bezahlen. Bei der Verwendung von GEMA-freier Musik (wie von AudioAhead) musst Du eine Freistellungserklärung ausfüllen. Die GEMA wird dann keine Gebühren in Rechnung stellen. Formulare für verschiedenste Nutzungsarten gibt es auf www.gema.de. Bei einem Lizenzkauf erhältst Du von uns eine Nutzungserlaubnis und Freistellung von Verwertungsgesellschaften. Damit kannst Du der GEMA notfalls nachweisen, dass Du ein GEMA-freies Musikstück für Dein Projekt lizenziert hast.
Videoupload-Warnung „Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung“ auf Youtube etc. wegen Content ID-Anspruch
Ich habe nach einem Videoupload eine Warnung „Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung“ von Youtube, Vimeo, Soundcloud etc. bekommen, dass ein Content ID-Anspruch auf einen Song erhoben wird. Was kann ich tun? Kein Grund zur Sorge. Das ist leider ein verbreitetes Problem, das dadurch entsteht, wenn andere Libraries oder Digitalvertriebe Musikstücke digital als ihr Eigentum markieren (eine sog. Content ID setzen), ohne tatsächlich einen Exklusivitätsanspruch zu haben. Wir haben unsere Komponisten für dieses Thema sensibilisiert, doch hin und wieder geschehen derlei Content ID-Vergaben auch ohne deren Wissen, sodass wir dir dazu raten, unser Support-Team via post@audioahead.de zu kontaktieren, um zu sehen, welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist, denn die gute Nachricht ist: Oft muss man auch gar nichts machen. Zunächst einmal gilt es zu bedenken, dass es einen Unterschied zwischen einer Deaktivierung eines Videos wegen einer Urheberrechtsverletzung und einem bloßen Content ID-Anspruch gibt. So können Urheber auf Youtube (aber auch auf anderen Plattformen) eine Deaktivierung für ein bestimmtes Video beantragen, falls eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, oder durch das Content ID-Tool einen Anspruch auf die geschützten Inhalte erheben. Häufig ist es so, dass durch den Claim lediglich eine Monetarisierung ausgeschlossen wird, d.h. du kannst keine eigenen Werbeeinnahmen durch das Video generieren. Eine Monetarisierung ist grundsätzlich nur großen Kanälen (derzeit ab 1.000 Abonnenten) möglich. Ansonsten gibt es in diesem Fall keine Einschränkungen. Sollte das auf dich zutreffen und du möchtest das Video eh nicht monetarisieren, brauchst du also weiter nichts tun. Sollte das Video dagegen wegen einer Urheberrechtsverletzung gesperrt werden oder du auf die Monetarisierung angewiesen sein, melde dich doch bitte umgehend mit einem Screenshot der entsprechenden Fehlermeldung und dem Videolink bei unserem Support und wir werden versuchen, den Claim schnellstmöglich entfernen zu lassen.
Könnt Ihr Musikstücke für mich editieren?
Ja, bei vielen Musikstücken besteht diese Möglichkeit, da wir auch Songanpassung und Postproduction als Service anbieten. Solltest Du an einem bestimmten Stück Interesse haben, aber eine Änderung daran wünschen, sprich uns einfach an und wir finden sicher eine schnelle und kostengünstige Lösung.