Stand 01.01.2023
§ 1. Allgemeines
§ 1.1 Johannes Bähler, Sascha Blach-Butte und Leopold Lamberz, im Folgenden AudioAhead, bieten Musiklizenzen zur Nutzung von GEMA-freien Musikaufnahmen (im Folgenden: „Musikstücke“) an, die frei von Ansprüchen oder Rechten in- oder ausländischer Verwertungsgesellschaften sind. Kunden, Lizenznehmer bzw. Auftraggeber können an den exklusiven und non-exklusiven Musikstücken vertraglich vereinbarte Lizenzen erwerben.
§ 1.2 Neben dem Verkauf von Musiklizenzen bietet AudioAhead die Dienstleistungen Musikrecherche, Auftragsproduktion und Postproduktion an.
§ 1.3 Alle Musikstücke, darunter u.a. Songs, Song-Versionen, Song-Edits, Jingles, Audiologos, Sounds und Sprachaufnahmen, sind in geringer Soundqualität vorgestellt. Der Kunde erhält sie nach dem Lizenzkauf in voller Qualität.
§ 1.4 Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von AudioAhead werden vom Kunden durch eine Registrierung auf der Webseite des Unternehmens sowie durch eine Bestellung anerkannt. Sollten Geschäftsbedingungen des Kunden dem gegenüberstehen, wird eine Geltung derselben ausgeschlossen.
§ 2. Geltungsbereich
§ 2.1 Der Kunde erwirbt eine bzw. mehrere Lizenzen zur Nutzung der Musikstücke gemäß den in §3 in diesen AGB dargestellten Lizenzbestimmungen. Für alle Leistungen und Lieferungen, die AudioAhead anbietet, gelten die nachstehenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie sich von den AGB des Kunden unterscheiden sollten. Vom Vertrag abweichende Regelungen haben nur dann ihre Geltung, wenn sie zwischen AudioAhead und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
§ 2.2 AudioAhead hat das Recht, seine AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern. Eine Änderung wird den Kunden schriftlich mitgeteilt. Die AGB liegen online auf www.audioahead.de/agb/ vor und können von jedem nachgelesen werden. Die AGB ändern sich nicht für abgeschlossene Kaufverträge.
§ 3. Lizenzen
§ 3.1 Rechte und Pflichten
§ 3.1.1 Das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland schützen sämtliche von AudioAhead angebotenen Musikstücke. Die Kunden von AudioAhead erwerben Lizenzen zur Nutzung der Musikstücke gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen und nicht über diese ihnen eingeräumten Rechte im erworbenen Lizenzrahmen hinaus. Die Kunden werden nicht Eigentümer des Musikstücks, für das sie die Lizenz erwerben.
§ 3.1.2 Die Rechte an den von AudioAhead zur Verfügung gestellten Musikstücken schließen die Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Rechte oder vergleichbaren Rechtspositionen im Verhältnis zu den Kunden ein. Diese Rechte besitzt ausschließlich AudioAhead und der Urheber. Die Kunden von AudioAhead erkennen diese Rechte an und benötigen eine schriftliche Zustimmung von AudioAhead, bevor sie die Musikstücke nutzen dürfen. Der Kunde darf keine Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikstücke herstellen und nutzen. Es ist dem Kunden keine anderweitige Nutzung des Musikstückes als jene, die die erworbene Lizenz beinhaltet, gestattet. Ausnahmen finden sich unter §3.1.5.
§ 3.1.3 Die von AudioAhead angebotenen Musikstücke sind im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen frei von Rechten Dritter (z.B. Musiker, Komponisten, Dirigenten, Produzenten) und von Ansprüchen oder Rechten von in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaften. Derzeit sind alle angebotenen Musikstücke auf AudioAhead GEMA-frei. Sollte AudioAhead das Angebot um GEMA-pflichtige Stücke erweitern, werden alle diese verwertungsgesellschaftspflichtigen Musikstücke mit einem entsprechenden Hinweis (z.B. „GEMA“) versehen bzw. wird dies bei Auftragskompositionen zuvor angekündigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass GEMA-pflichtige Stücke vom Kunden selbst anzumelden und entsprechende Gebühren abzuführen sind, die auf dieser Seite nicht gesondert angegeben sind.
§ 3.1.4 Die Kunden von AudioAhead erwerben nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung eines Musikstückes. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auf ein vom Kunden genau festgelegtes Projekt und kann in diesem Rahmen von ihm zeitlich und örtlich unbeschränkt eingesetzt werden, falls keine anderen Absprachen zwischen dem Kunden und AudioAhead getroffen wurden und keine anderen beschränkenden Rechte in den auf der Webseite www.audioahead.de/preise/ dargestellten Lizenzgruppen bestehen. Den Kunden von AudioAhead ist es nicht gestattet, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte und/oder eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikstücke an Dritte zu verkaufen und/oder zu übertragen.
§ 3.1.5 Ohne vorherige Einverständniserklärung des Komponisten ist eine Bearbeitung oder Umgestaltung (insbesondere Remixe, Erstellung von Samples, Neueinspielungen, hinzugefügte Instrumental- oder Gesangsaufnahmen sowie inhaltliche Überarbeitungen und Modifizierungen) des Musikstücks, für das der Kunde von AudioAhead eine Nutzungslizenz erwirbt, untersagt. Erlaubt ist hingegen eine Kürzung oder ausschnittsweise Verwendung sowie die Anwendung von Audio-Effekten, wobei alle Rechte dennoch beim Komponisten verbleiben. Es ist erlaubt, das Musikstück entsprechend der jeweiligen technischen Anforderung eines Projektes in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren. Bei zulässigen Änderungen und Modifizierungen verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikstücken bei den jeweiligen Rechtsinhabern und dürfen daher nicht unter eigenem Namen vertrieben und/oder verkauft werden.
§ 3.1.6 Da Urhebern und Künstlern ein Recht auf Namensnennung zusteht (vgl. § 13 UrhG bzw. § 74 Abs. 1 S. 1 UrhG), sollten diese nach Möglichkeit bei der Verwendung der über AudioAhead lizenzierten Musikstücke im Abspann oder Videobeschreibungstext (z.B. Youtube) genannt werden, unabhängig von Verwendungszweck oder Medium. Angeführt werden sollten: AudioAhead, Name des Künstlers und Titel des Musikstücks. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine Nennung aus technischen Gründen unangemessen ist, ein solcher Verweis nicht branchenüblich ist (z.B. TV-Werbespots) oder das Recht ausdrücklich eine andere Vorgehensweise erlaubt.
§ 3.1.7 Die Kunden von AudioAhead dürfen die Musikstücke zudem nicht im Rahmen von Musikarchiven, Sample-CDs oder Musikdatenbanken nutzen, verbreiten oder verkaufen. Selbiges gilt für die Verbreitung im Rahmen von Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download.
§ 3.1.8 Verboten sind ferner Nutzungen, die gegen geltende Gesetze, die öffentliche Ordnung oder gängige Sitten verstoßen. Dies gilt vor allem für rassistische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art. Bei Zuwiderhandlungen behält sich AudioAhead die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritten vor.
§ 3.1.9 AudioAhead klärt in Absprache mit dem Lizenznehmer das Recht, das Projekt, für welches die Musiklizenz erworben wurde, als Referenz zu präsentieren.
§ 3.1.10 Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten und die folgend in § 3.2.1 dargestellten Beschränkungen entsprechend der Lizenzgruppen behält sich AudioAhead die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritten vor, ferner die sofortige Kündigung des Vertrages.
§ 3.1.11 Möglich ist im Fall einer erheblichen Pflichtverletzung oder bei begründeten Verdachtsmomenten außerdem eine Sperrung des Accounts oder einzelner Leistungen, über die AudioAhead den Kunden sofort informieren wird. Dies gilt bis zur Aufklärung des Verdachts. Sollten die Rechte Dritter verletzt werden, haftet der Kunde diesen gegenüber selbst und unmittelbar. AudioAhead ist in einem solchen Fall von allen Ansprüchen freizustellen.
§ 3.2 Nutzungsrechte
§ 3.2.1 Die Musikstücke dürfen von den Lizenznehmern unter Berücksichtigung der Rechte in § 3.1 im Rahmen einer der auf der Webseite www.audioahead.de/preise/ dargestellten Lizenzgruppen genutzt werden, die dieser bei der Bestellung auswählt.
§ 3.2.2 Anderweitige Nutzungsformen, die über die in den Lizenzgruppen dargestellten Nutzungsmöglichkeiten hinausgehen, müssen von AudioAhead schriftlich genehmigt werden. AudioAhead darf dem Kunden eine individuelle vertraglich vereinbarte Lizenzgruppe mit besonderen Lizenzvereinbarungen anbieten. Wenn sich der Nutzungsrahmen der gekauften Lizenz ändert bzw. erweitert (z.B. Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Mengenangaben von Downloads oder Auflagen), ändern sich ggf. Lizenz und Preis. Der Lizenznehmer ist in jedem Fall dazu verpflichtet, die Änderung bzw. Erweiterung AudioAhead mitzuteilen.
§ 3.3 Umtausch
§ 3.3.1 Nichtgefallen eines Songs aus der AudioAhead Sound-Library gilt nicht als Rückgabegrund. Davon ausgenommen ist das in § 12 beschriebene Widerrufsrecht.
§ 3.3.2 Bei Auftragskompositionen gewährt AudioAhead nach dem ersten Entwurf noch eine zweimalige Korrektur, die im Preis inbegriffen ist. Das in § 12 beschriebene Widerrufsrecht gilt hierfür nicht.
§ 3.3.3 AudioAhead haftet nicht für den Erfolg eines Songs und einen etwaigen damit nicht erzielten Gewinn durch den Kunden. Daher entfällt auch dies als Grund für einen Umtausch.
§ 3.3.4 Sollte mit einem Song ein technisches Problem vorliegen, z.B. Knackser, abgeschnittenes Ende, ist der Lizenznehmer berechtigt, eine berichtigte Version von AudioAhead zu erhalten, jedoch berechtigt ihn dies nicht zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
§ 4. Zahlungsbedingungen
§ 4.1 Alle Preise, die auf der Webseite www.audioahead.de/preise/ angeführt werden, sind netto und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und bei einem Lizenzverkauf mit 7% und bei weiteren Studioarbeiten wie z.B. Anpassungen von Musikstücken, Auftragskomposition, Postproduktion oder Sounddesign mit 19% berechnet. Bei Kunden, die aus EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland und von außerhalb der EU bestellen, entfällt die Mehrwertsteuer, sofern diese eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben können.
§ 4.2 AudioAhead akzeptiert Lizenzkäufe ausschließlich mit den Bezahlmethoden Paypal, Apple Pay, Google Pay, Kredit-/Debitkarte, Sofortbezahlung und Giropay.
§ 4.3 Sollten durch Mitbenutzer des AudioAhead-Kundenkontos weitere Kosten entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, diese zu bezahlen. Dies ist auch dann der Fall, wenn diese durch eine missbräuchliche Nutzung, z.B. ein gehacktes Kundenkonto, entstehen. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Kunde nachweisen kann, dass keine Pflichtverletzung von seiner Seite aus besteht.
§ 4.4 In Fällen einer Rechnungsstellung ist diese pauschal innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei einem Zahlungsverzug ist AudioAhead berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Sollten AudioAhead dadurch weitere Schäden entstehen, sind diese ebenfalls vom Kunden zu tragen.
§ 4.5 Die Preisangaben auf der Webseite www.audioahead.de/preise/ sind unverbindlich, bis zum Moment des Vertragsabschlusses. Preise können jederzeit angepasst und Musikstücke aus dem Sortiment genommen werden.
§ 4.6 Bei Auftragskompositionen muss eine Anzahlung von 50 Prozent des Endpreises vorab geleistet werden, die restlichen 50 Prozent erfolgen bei Übergabe der fertigen Komposition. Es sei denn, es bestehen vertraglich andere Vereinbarungen.
§ 5. Frei von Rechten von Verwertungsgesellschaften
§ 5.1 Jeder für AudioAhead tätige Komponist versichert, nicht Mitglied der GEMA bzw. einer anderen Verwertungsgesellschaft (z.B. ASCAP, PRS, SUISA, AKM etc.) zu sein, es sei denn, es ist beim entsprechenden Musikstück ein GEMA-Vermerk zu finden bzw. dieser wird dem Kunden mitgeteilt. Er gewährleistet hinsichtlich der bisher erschienenen Musikstücke den Kunden von AudioAhead die GEMA-Freiheit und die Freiheit von Rechten anderer Verwertungsgesellschaften.
§ 6. Nutzungsvoraussetzungen
§ 6.1 Für eine Nutzung der Webseite www.AudioAhead.de mit dem Musik- und Serviceangebot von AudioAhead benötigen die Kunden einen Computer mit Internetzugang. Die Hörbeispiele der einzelnen Musikstücke können online ausgewählt, angehört und in reduzierter Soundqualität zum Testen heruntergeladen werden. Mit Hilfe einer Audioplayer-Software (z.B. VLC Mediaplayer, Winamp, Aimp etc.) können die Musikstücke abgespielt werden. Die vom Kunden erworbenen Musikstücke werden ihm nach Eingang der Bezahlung im Kundenkonto als Download bereitgestellt.
§ 7. Vertrag und Lieferung
§ 7.1 Auf der Webseite www.audioahead.de können viele Musikstücke als Hörprobe abgespielt werden. Für die Lizenzierung wählt der Kunde ein Musikstück aus, indem er den Button „zum Warenkorb hinzufügen“ (Symbol: Einkaufswagen) drückt. Der ausgewählte Song und die dazu ausgewählte Lizenz werden im Warenkorb abgelegt.
Im Bestellvorgang wird der Kunde automatisch als Neukunde registriert oder er kann sich als Bestandskunde einloggen. Eine Bestätigung der Bestellung wird ihm per E-Mail zugesendet.
Der Kunde wählt im Bestellvorgang für den gewünschten Song die passende Lizenz aus. Alle mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder müssen vom Kunden ausgefüllt werden. Die Bestellung wird durch die kundenseitige Zustimmung der AGB, Datenschutzbestimmungen und das Drücken des Buttons „Kaufen“ bzw. über den Kaufprozess auf www.paypal.com „Kauf abschließen“ abgeschlossen. Die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, ersichtlich in § 10 dieser AGB, verarbeitet.
§ 7.2 Durch den Kauf der betreffenden Lizenz kommt ein beiderseitiger Vertrag zwischen AudioAhead und dem Kunden zur Nutzung zustande. AudioAhead registriert die Bestellung des Kunden, schickt ihm die Rechnung und den Nutzungsvertrag samt GEMA-Freistellung zu und stellt ihm im Kundenbereich einen Downloadlink zur Verfügung.
§ 7.3 Ist es dem Kunden nicht möglich, die Datei herunterzuladen, kann er AudioAhead darüber per E-Mail benachrichtigen. AudioAhead versucht dann, dem Kunden das Musikstück auf eine andere Weise zuzustellen.
§ 8. Anfrage und Angebot
§ 8.1 Für eine entsprechende Angebotsleistung müssen die Kunden von AudioAhead ein Anfrageformular mit kundenspezifischen Adressdaten (Name, Adresse, E-Mail) ausfüllen. AudioAhead antwortet darauf mit einer Bestätigungsmail an den Kunden, um ihn wissen zu lassen, dass die Anfrage eingegangen ist. Die Kunden verpflichten sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrer Person, Firma oder ihres Kunden, in dessen Auftrag lizenziert wird, zu machen. Ändern sich Kundendaten, müssen diese AudioAhead schriftlich mitgeteilt werden.
§ 8.2 AudioAhead behält sich vor, Anfragen einzelner Personen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 8.3 Die Angebotserstellung ist für die Kunden kostenfrei.
§ 8.4 Kunden von AudioAhead müssen volljährig sein. Die Nutzung der Leistung von AudioAhead durch Minderjährige kann nur durch eine ausdrückliche Zustimmung der Vertretungsberechtigten erfolgen.
§ 9 Haftung
§ 9.1 Inwieweit die Lizenzen samt zugehöriger Musikstücke für den Einsatzzweck des Kunden brauchbar sind, liegt nicht in der Gewährleistungspflicht von AudioAhead, da der Kunde die Möglichkeit hat, sich die Musikstücke vor dem Kauf hinreichend anzuhören.
§ 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, heruntergeladene Dateien sofort nach dem Download nach Fehlern oder Mängeln zu überprüfen und diese AudioAhead zu melden, damit AudioAhead für Ersatz oder Nachbesserung sorgen kann.
§ 9.3 AudioAhead haftet für Mängel seiner Leistungen nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen, übernimmt dabei aber ausdrücklich keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden. Davon unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10. Datenschutz
§ 10.1 Für die vom Kunden erhobenen und verarbeiteten Daten gilt die Datenschutzerklärung von AudioAhead.
§ 11. Datenkommunikation & Haftungsausschluss
§ 11.1 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. AudioAhead haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite von AudioAhead. AudioAhead haftet auch nicht für technische und elektronische Fehler während einer Nutzungsaktion, auf die AudioAhead keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
§ 11.2 AudioAhead weist alle Verantwortung für verlinkte Inhalte zurück. Vergleiche das Urteil vom 12. Mai 1998 vom Landgericht Hamburg.
§ 12. Widerrufsrecht
§ 12.1 Verzicht auf das Widerrufsrecht. Für einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte via Download/Stream steht dem Kunden lt. deutschem Gesetz ein Widerrufsrecht zu (vgl. § 356 Abs. 5 BGB: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html). Dieses erlischt jedoch, wenn der Anbieter ab dem Moment des Kaufabschlusses mit der Ausführung des Vertrags bereits begonnen hat. Da die Lizenzverträge von AudioAhead ab dem Moment des Kaufabschlusses gültig sind und der Lizenznehmer den Song bereits herunterladen kann, wäre eine nachträgliche Löschung des Songdownloads und des Lizenzvertrags durch AudioAhead nicht ausreichend überprüfbar. Eine 14-tägige Frist bis zur Vertragsgültigkeit wiederum wäre nicht im Sinne des Kunden. Daher nimmt AudioAhead die lt. § 356 Abs. 5 BGB ebenfalls mögliche Ausnahmeregelung in Anspruch, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Aus diesem Grund gibt es beim Kaufabschluss einen expliziten Hinweis darauf. Mit seiner Zustimmung bestätigt der Kunde seine Kenntnis davon, dass er mit Beginn der Ausführung des Vertrags auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
§ 13. Sonstige Bestimmungen
§ 13.1 Der Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile – soweit gesetzlich zulässig – Berlin, Deutschland.
§ 13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den oben dargestellten Lizenzbestimmungen von AudioAhead ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
§ 13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.